Gegenstand des Workshops ist ein bisher unbekanntes Manuskript: Zwischen Oktober 1713 und Februar 1714 hat der Philosoph und Theologe Christoph August Heumann am Theologischen Seminar in Eisenach ein Naturrechts-Kolleg abgehalten, auf das der Autor selbst später nicht wieder zurückgekommen ist. Die gut 770 Seiten umfassende Handschrift hat die Zeiten in Privatbesitz überdauert und soll nun zum ersten Mal inhaltlich erschlossen werden. Der Workshop zu Heumanns „Compendium Juris Naturae“ will die inhaltliche Position von Heumanns Naturrecht in dessen Auseinandersetzung mit Pufendorf, Thomasius und Budde bestimmen und dabei dessen theologische Dimensionen genauer eruieren. Vielleicht gelingt auch eine Antwort auf die Frage, warum der Autor ausgerechnet in der Hochzeit der Naturrechtsdiskussion von der Ausarbeitung und Publikation seines „Compendiums“ abgesehen hatte.
Alle Interessierten sind herzlich willkommen!